Kosten
Die Stadtranderholung wird durch drei Säulen finanziert:
einem städtischen Zuschuss
einer Spende der Kreissparkasse Steinfurt
Elternbeiträgen
Die Elternbeiträge orientieren sich aus dem Jahreseinkommen der Familien. Hierbei wird das gemeinsame Brutto-Jahreseinkommen der Sorgeberechtigten, abzüglich einer Werbekostenpauschale von 1.000€ berechnet. Für Beamte und Abgeordnete mit Altersvorsorgeansprüchen ist ein Betrag von 10% der Einkünfte dem Gesamteinkommen zuzurechnen. Für ein zweites und jedes weitere teilnehmende Kind wird eine Ermäßigung auf den Elternbeitrag gewährt. Das Verpflegungsgeld von 87€ muss in jedem Fall entrichtet werden. Die Teilnehme kann aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bzw. der Münsterlandkarte bezuschusst werden.
Wir behalten uns vor einen Nachweis für das angegebene Jahreseinkommen einzufordern, um die korrekte Einordnung des Elternbeitrages zu überprüfen. Bei der Kategorie "über 96.000€" wird es keine Überprüfung geben.
Meine/Unsere aktuellen Einkünfte | Elternbeitrag 1. Kind | Elternbeitrag jedes weitere Kind |
bis 24.000€ | 89,00 € | 89,00 € |
bis 36.000€ | 114,00 € | 101,50 € |
bis 48.000€ | 141,00 € | 115,00 € |
bis 60.000€ | 166,00 € | 127,50 € |
bis 72.000€ | 193,00 € | 141,00 € |
bis 84.000€ | 218,00 € | 153,50 € |
bis 96.000€ | 245,00 € | 167,00 € |
über 96.000€ | 270,00 € | 179,50 € |