FAQ

Hier eine Übersicht von Elternfragen und den passenden Antworten, die wir im Vorfeld häufig gestellt bekommen.

 

Nach welchen Auswahlkriterien werden die Plätze vergeben?

Die Stadtranderholung ist keine Betreuungsmaßnahme, sondern ein Ferienfreizeitangebot für Kinder. Es besteht für Familien kein Anspruch auf die Teilnahme bei der Stadtranderholung.

 

Die Auswahlkriterien orientieren sich somit an den Zielen, die mit der Stadt Emsdetten vereinbart wurden:

 

"Zum Abbau sozialer Benachteiligungen richtet sich das Angebot insbesondere an Kinder aus Familien, die öffentliche Transferleistungen beziehen oder gering verdienend sind, aus Ein-Elternteil-Familien und kinderreichen Familien unter Berücksichtigung deren wirtschaftlicher Verhältnisse und an Familien, die aus individuellen Gründen ihren Kindern keine Erholung ermöglichen können. Darüber hinaus richtet sich das Angebot an Familien, die einen Betreuungsbedarf haben, der nicht anderweitig sichergestellt werden kann."

 

Weitere Informationen dazu finden Sie hier: Ziele & Zielgruppe

 

Darf ich mein Kind früher zur Stadtranderholung bringen?

Nur nach Absprache mit der Maßnahmenleitung, dürfen Sie ihr Kind bereits ab 8 Uhr zur Stadtranderholung bringen.

 

 Darf ich mein Kind früher abholen?

Nur nach Absprache mit der Maßnahmenleitung, dürfen Sie ihr Kind bei besonderen Anlässen (Geburtstag, Arztbesuch, etc.) auch früher abholen. Das sollte aber nicht so häufig passieren.

 

Darf ich meinem Kind Essen/Süßigkeiten mitgeben?

Für eine umfangreiche Versorgung (Frühstück, Mittagessen, Snacks, Getränke) ist gesorgt. Generell sollten Sie ihrem Kind keine Süßigkeiten mitgeben.

 

Gibt es einen Essensplan/was bekommt mein Kind zum Mittagessen?

Das Mittagessen wird von einem Caterer geliefert, der Erfahrung in der Versorgung von Kindern bzw. Schulen hat. Einen Essensplan können Sie hier auf der Homepage kurz vor den jeweiligen Maßnahmen einsehen.

 

Kann mein Kind eigenes Spielzeug mitbringen?

Die Stadtranderholung hat sehr viele Spiel, Sport- und Bastelangebote. Es ist nicht erforderlich eigenes Spielzeug mitzubringen. Wir raten davon ab, eigenes Spielzeug mitzubringen und übernehmen keinerlei Haftung, sollte mitgebrachtes Spielzeug zerstört werden oder verloren gehen.

 

Wie ist mein Kind bei der Stadtranderholung versichert?

Die Stadtranderholung ist keine Schulveranstaltung, achten Sie bitte darauf, dass ihr Kind einen ausreichenden Versicherungsschutz hat. Verpflichtend ist dabei eine Haftpflichtversicherung. Wir empfehlen darüber hinaus eine Unfallversicherung. Der Kreisel e.V., als Träger der Maßnahme, übernimmt keine Haftung für den Verlust oder die Schädigung privaten Eigentums der teilnehmenden Kinder, sowie derer Familien.

 

Muss ich meinem Kind Schwimmflügel mitgeben?

Wenn ihr Kind Nichtschwimmer oder unsicher beim Schwimmen ist, geben Sie ihrem Kind Schwimmflügel mit.

 

Können Familienangehörige mein Kind von der Stadtranderholung abholen oder bringen?

Nur nach vorheriger Information der Maßnahmenleitung, können andere Familienangehörige ihr Kind von der Stadtranderholung abholen.

 

Darf mein Kind ein Handy mit zur Stadtranderholung nehmen?

Ihr Kind benötigt während der Stadtranderholung kein Handy. Sie können im Notfall auf das Handy der Maßnahmenleitung unter dieser Nummer (01578-0601192) ihr Kind erreichen. Wir übernehmen keinerlei Haftung, sollte ein mitgebrachtes Handy zerstört werden oder verloren gehen.

 

Was passiert mit Fundsachen?

Nach den jeweiligen Betreuungen werden die Fundsachen gesammelt und eingelagert. Nach Rücksprache mit dem Organisationsteam unter oder 01578/0601209 können Sie die Sachen Ihres Kindes abholen. Dafür besteht bis einschließlich September die Möglichkeit. Danach werden die nicht abgeholten Sachen gespendet.